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Kostenlose Beratung bei organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt

Schritte in die Psychotherapie

Eine Psychotherapie kann Personen mit organisierten sexualisierten und rituellen Gewalterfahrungen helfen, mögliche Traumafolgesymptome zu lindern und den Ausstieg zu bewerkstelligen. Für viele Betroffene ist es schwer, eine geeignete psychotherapeutische Unterstützung zu finden. Der folgende Text gibt Hinweise, was bei der Suche hilfreich sein kann.

Psychotherapeutische Verfahren

Es gibt Richtlinienverfahren für Psychotherapie, deren Kosten in Deutschland durch die Krankenkasse erstattet werden. Dazu gehören die (Kognitive) Verhaltenstherapie, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Psychoanalytische Therapie und die Systemische Therapie. In der Regel sind kassenärztlich zugelassene Psychotherapeut:innen auf eines dieser Richtlinienverfahren spezialisiert. Darüber hinaus haben einige Psychotherapeut:innen Zusatzqualifikationen, beispielsweise zur Behandlung von Traumafolgestörungen.

Neben Richtlinienverfahren gibt es auch das Angebot der Psychotherapie nach dem sogenannten Heilpraktikergesetz. Hier besitzen die Therapeut:innen ebenfalls eine Heilerlaubnis, haben jedoch nicht zwangsläufig Psychologie oder Medizin studiert und keine solch langjährige und fundierte Ausbildung wie Psychotherapeut:innen nach den Richtlinienverfahren. Einige Personen, die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz anbieten, haben sich auf Betroffene von Traumafolgestörungen spezialisiert und zahlreiche Fortbildungen in diesem Themenfeld absolviert. Sie können daher ebenfalls für Traumatherapie qualifiziert sein. Wichtig ist, dass Betroffene und Unterstützer:innen die Schwerpunkte und abgeschlossenen Fortbildungen der jeweiligen Therapeut:innen in den Blick nehmen. Nur so können sie abschätzen, ob deren Qualifikationen ausreichen für die Behandlung von gravierenden Belastungen und Symptomen, die sehr häufig mit organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt einhergehen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Psychotherapien nach dem Heilpraktikergesetzt in der Regel nicht. Es kann jedoch alternative Möglichkeiten zur Kostenübernahme geben, wie beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen über den „Fonds sexueller Missbrauch“. Darüber wird im Einzelfall entschieden, wenn die Betroffenen einen entsprechenden Antrag stellen und der:die Heilpraktiker:in über bestimmte berufliche Qualifikation verfügt.

Der folgende Text zu „Schritten in die Psychotherapie“ bezieht sich ausschließlich auf die Richtlinienverfahren.

Die Suche nach einem Psychotherapieplatz

Zunächst sollten sich Betroffene bei ihrer Krankenkasse über die Bedingungen informieren, nach denen ihnen die Kosten für eine Psychotherapie erstattet werden. Wenn sie gesetzlich versichert sind, können sie in der Regel Psychotherapeut:innen mit einer Kassenzulassung kontaktieren. Bei privaten Krankenversicherungen gibt es teilweise unterschiedliche Regelungen.

Für alle gilt: Wer einen Termin bei eine:r Psychotherapeut:in vereinbaren will, braucht keine Überweisung, sondern kann sich direkt an die psychotherapeutische Praxis oder Ambulanz wenden. Die Kontaktdaten von möglichen Psychotherapeut:innen in der Umgebung und/oder mit bestimmten Behandlungsverfahren können auf verschiedenen Wegen recherchiert werden. Online-Portale sind hier eine besonders hilfreiche Unterstützung:

Hier geht es zur Psychotherapeut:innensuche der Bundespsychotherapeutenkammer (nach Bundesland) Hier geht es zur Psychotherapeut:innensuche der DPtV (Gesetzlich und privat abrechnende Therapeut:innen) Über die regionalen Listen der Auskunftsdienste der Kassenärztlichen Vereinigungen können alle kassenärztlich anerkannten Psychotherapeut:innen je nach Bundesland abgerufen werden Über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen können Termine für Sprechstunden oder Erstgespräche in einer psychotherapeutischen Praxis vereinbart werden, sowie unter der Telefonnummer 116 117 Auf der Website der Deutschsprachigen Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT) gibt es eine Liste mit Traumatherapeut:innen, -pädagog:innen, -fachberater:innen und Gutachter:innen Auf der Website von VIELFALT e.V. gibt es Kontaktadressen für stationäre Therapieangebote für traumatisierte Menschen Das „Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch“ bietet eine Datenbank mit bundesweiten Hilfeangeboten. Auch Psychotherapeut:innen sind hier zu finden

Viele Betroffene berichten zudem, dass ihnen Freund:innen oder Bekannte geeignete Psychotherapeut:innen empfohlen haben. Es kann hilfreich sein, Personen anzusprechen, die in psychotherapeutischer Behandlung sind oder waren. Von anderen etwas darüber zu hören, ist oftmals für den eigenen Weg in die Therapie sehr unterstützend. Auch in Betroffenennetzwerken, wie beispielsweise Selbsthilfeanlaufstellen oder -angeboten, tauschen sich Betroffene über ihre Erfahrungen aus.

Erstgespräch

Die psychotherapeutische Sprechstunde beziehungsweise das Erstgespräch ist die Voraussetzung für eine spätere psychotherapeutische Behandlung. Im Rahmen dieser Sprechstunde gibt der:die Psychotherapeut:in eine Empfehlung für die weitere Behandlung. Dem zugrunde liegen die aktuelle Problematik, der vorhandene Therapiebedarf sowie die Frage, welche Behandlungsmöglichkeiten infrage kommen. Wenn Psychotherapeut:innen freie Kapazitäten haben, können Betroffene mitunter direkt nach der Sprechstunde mit einer Akutbehandlung von zwölf Sitzungen zur kurzfristigen Stabilisierung beginnen. Ist das nicht der Fall, gibt es zwei Möglichkeiten: das Warten auf einen freien Platz oder die Kontaktaufnahme zu anderen Psychotherapeut:innen. Die Wartezeiten auf einen Therapieplatz betragen häufig Wochen oder Monate, bei spezialisierten Traumatherapeut:innen teilweise auch länger. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten von bis zu fünf Erstgesprächen pro Jahr.

Probatorische Sitzungen

Eine psychotherapeutische Behandlung beginnt mit zwei bis fünf probatorischen Sitzungen. Probatorische Sitzungen sind „Probesitzungen“. Sie gehen der eigentlichen Therapie voraus und bereiten diese vor. Vor allem sollen sich die Therapeut:innen und Klient:innen besser kennenlernen und gemeinsam feststellen, ob sie zueinander passen. Anders gesagt: Die Klient:innen sollen sich gut aufgehoben fühlen, damit die Therapie erfolgreich sein kann. Fragen, die sich Klient:innen stellen können, sind zum Beispiel: Habe ich das Gefühl, dass der:die Therapeut:in sich Zeit für mein Anliegen nimmt? Habe ich das Gefühl, von dem:der Therapeut:in verstanden zu werden? Kann ich mir vorstellen, mit dem:der Therapeut:in langfristig zusammenzuarbeiten?

Auch die Therapeut:innen klären für sich, ob die Zusammenarbeit gelingen kann. Während der probatorischen Sitzungen erfahren sie mehr über die zugrundeliegende Problematik und die Lebenssituation der Klient:innen. Bei Bedarf können sie weitere Diagnostik durchführen und vor diesem Hintergrund prüfen, ob die vorhandenen therapeutischen Möglichkeiten für die Behandlung geeignet sind. Wenn ja, dann erstellen sie einen entsprechenden Behandlungsplan. Sind die Klient:innen mit diesem Plan einverstanden, können die Therapeut:innen die Behandlung bei der Krankenkasse beantragen.

Konsiliarbericht

Während oder nach den probatorischen Sitzungen beziehungsweise vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie müssen die Klient:innen eine Hausarztpraxis aufsuchen. Ziel ist abzuklären, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, die möglicherweise (mit-)verantwortlich für Symptome sind. Die Hausärzt:innen erstellen einen Konsiliarbericht. Darin informieren sie die Psychotherapeut:innen unter anderem über vorliegende Diagnosen und Befunde sowie medizinische Behandlungen und gegebenenfalls auch Kontraindikationen für die Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung.

Die Psychotherapeut:innen benötigen den Konsiliarbericht, um die psychotherapeutische Behandlung bei der Krankenkasse zu beantragen. 

Therapieantrag

Wenn sich Klient:in und Psychotherapeut:in einig sind, dass sowohl das therapeutische Verfahren als auch die „Chemie“ zwischen beiden Personen passend sind, kann im Anschluss an die probatorischen Sitzungen eine Kostenübernahme der Psychotherapie durch die Krankenkasse beantragt werden. Die Diagnose einer psychischen Erkrankung und der Konsiliarbericht sind wichtig für diesen Antrag. Beides wird an die Krankenkasse geschickt. Je nach beantragtem Stundenkontingent kann es erforderlich sein, dass der:die Psychotherapeut:in zusätzlich einen ausführlichen Bericht schreibt. Dieser enthält Informationen über mögliche Ursachen der psychischen Erkrankung sowie die Ziele der angestrebten Therapie und Methoden, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Der Bericht wird ohne Angabe von persönlichen Daten in einem verschlossenen Umschlag über die Krankenkasse an eine:n Gutachter:in weitergeleitet. Die Gutachter:innen können somit keine Person identifizieren. Es kann vorkommen, dass die Krankenkasse zunächst nicht das volle Maß der beantragten Therapiestunden bewilligt. In der Regel gibt es jedoch die Möglichkeit, im Verlauf der Therapie eine Verlängerung zu beantragen.

Hilfe bei psychischen Krisen ohne Psychotherapeut:in

Viele betroffene Personen berichten, dass die Suche nach einem Psychotherapieplatz mühsam, anstrengend und langwierig ist. Im akuten Notfall gibt es die Möglichkeit, sich in der jeweils zuständigen Akutpsychiatrie Unterstützung zu holen.

Zudem gibt es weitere Hilfsangebote, die keine Therapie ersetzen können, aber in Krisensituationen Hilfe anbieten.

Telefonseelsorge

Ein Beispiel für einen anonymen und jederzeit erreichbaren Notfalldienst in Krisensituationen ist die Telefonseelsorge mit den Telefonnummern 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 beziehungsweise der Website.

Hilfe-Telefon berta

Auch das „Hilfe-Telefon berta“ unterstützt kostenfrei und vertraulich bei organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt: 0800 30 50 750. Die Beratungszeiten sind immer dienstags von 16 bis 20 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr. Weitere Informationen zu diesem Angebot stehen auf der Website.