Erfolgsaussichten für Strafverfahren
Von entscheidender Bedeutung für die Erfolgsaussichten ist zunächst die Existenz äußerer Beweise, die über die eigene Zeug:innenaussage hinausgehen. Dies können Dokumente wie etwa Fotos/Aufzeichnungen von Verletzungen, Tatorten, Tatpersonen, Orten, Zeiten sowie Botschaften von Tatpersonen, aber auch ärztliche oder pädagogische Berichte sein. Auch Dokumente aus vorherigen Strafverfahren oder Ergebnisse früher durchgeführter Beweissicherungen wie zum Beispiel aus einer anonymen Spurensicherung gelten als äußere Beweise.
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Daneben kommen auch externe Zeug:innen in Betracht. Das können sowohl Bekannte, Angehörige oder Freund:innen sein als auch psychosoziale, pädagogische oder medizinische Fachkräfte. Gerichte binden oft auch Sachverständige ein. Besonders im Hinblick auf Glaubhaftigkeitsgutachten ist es von großer Bedeutung, dass diese Expert:innen gute psychotraumatologische Kenntnisse haben.
Ein möglichst sicheres Umfeld der Betroffenen ohne fortgesetzte äußere Bedrohung sowie eine stabilisierende Psychotherapie kann auch zum Erfolg eines Strafverfahrens beitragen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die Therapie bis zum Abschluss des Strafverfahrens möglichst wenig aufdeckend arbeitet. Andernfalls wird von den Gerichten häufig die Gefahr einer Verfälschung von Erinnerungen gesehen. Dies wiederum kann dazu führen, dass sie die Qualität der Aussage infrage stellen. Psychotherapeut:innen sollten den Verlauf der Therapie ausführlich dokumentieren, um den Vorwurf von Suggestion abzuwenden.