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Kostenlose Beratung bei organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt

Erstgespräch

Die psychotherapeutische Sprechstunde beziehungsweise das Erstgespräch ist die Voraussetzung für eine spätere psychotherapeutische Behandlung. Im Rahmen dieser Sprechstunde gibt der:die Psychotherapeut:in eine Empfehlung für die weitere Behandlung. Dem zugrunde liegen die aktuelle Problematik, der vorhandene Therapiebedarf sowie die Frage, welche Behandlungsmöglichkeiten infrage kommen. Wenn Psychotherapeut:innen freie Kapazitäten haben, können Betroffene mitunter direkt nach der Sprechstunde mit einer Akutbehandlung von zwölf Sitzungen zur kurzfristigen Stabilisierung beginnen. Ist das nicht der Fall, gibt es zwei Möglichkeiten: das Warten auf einen freien Platz oder die Kontaktaufnahme zu anderen Psychotherapeut:innen. Die Wartezeiten auf einen Therapieplatz betragen häufig Wochen oder Monate, bei spezialisierten Traumatherapeut:innen teilweise auch länger. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten von bis zu fünf Erstgesprächen pro Jahr.