Skip to main content
Hilfe-Telefon berta 0800 30 50 750
Kostenlose Beratung bei organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt

Konsiliarbericht

Während oder nach den probatorischen Sitzungen beziehungsweise vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie müssen die Klient:innen eine Hausarztpraxis aufsuchen. Ziel ist abzuklären, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, die möglicherweise (mit-)verantwortlich für Symptome sind. Die Hausärzt:innen erstellen einen Konsiliarbericht. Darin informieren sie die Psychotherapeut:innen unter anderem über vorliegende Diagnosen und Befunde sowie medizinische Behandlungen und gegebenenfalls auch Kontraindikationen für die Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung.

Die Psychotherapeut:innen benötigen den Konsiliarbericht, um die psychotherapeutische Behandlung bei der Krankenkasse zu beantragen.