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Probatorische Sitzungen

Eine psychotherapeutische Behandlung beginnt mit zwei bis fünf probatorischen Sitzungen. Probatorische Sitzungen sind „Probesitzungen“. Sie gehen der eigentlichen Therapie voraus und bereiten diese vor. Vor allem sollen sich die Therapeut:innen und Klient:innen besser kennenlernen und gemeinsam feststellen, ob sie zueinander passen. Anders gesagt: Die Klient:innen sollen sich gut aufgehoben fühlen, damit die Therapie erfolgreich sein kann. Fragen, die sich Klient:innen stellen können, sind zum Beispiel: Habe ich das Gefühl, dass der:die Therapeut:in sich Zeit für mein Anliegen nimmt? Habe ich das Gefühl, von dem:der Therapeut:in verstanden zu werden? Kann ich mir vorstellen, mit dem:der Therapeut:in langfristig zusammenzuarbeiten?

Auch die Therapeut:innen klären für sich, ob die Zusammenarbeit gelingen kann. Während der probatorischen Sitzungen erfahren sie mehr über die zugrundeliegende Problematik und die Lebenssituation der Klient:innen. Bei Bedarf können sie weitere Diagnostik durchführen und vor diesem Hintergrund prüfen, ob die vorhandenen therapeutischen Möglichkeiten für die Behandlung geeignet sind. Wenn ja, dann erstellen sie einen entsprechenden Behandlungsplan. Sind die Klient:innen mit diesem Plan einverstanden, können die Therapeut:innen die Behandlung bei der Krankenkasse beantragen.