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Kostenlose Beratung bei organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt

Psychotherapeutische Verfahren

Es gibt Richtlinienverfahren für Psychotherapie, deren Kosten in Deutschland durch die Krankenkasse erstattet werden. Dazu gehören die (Kognitive) Verhaltenstherapie, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Psychoanalytische Therapie und die Systemische Therapie. In der Regel sind kassenärztlich zugelassene Psychotherapeut:innen auf eines dieser Richtlinienverfahren spezialisiert. Darüber hinaus haben einige Psychotherapeut:innen Zusatzqualifikationen, beispielsweise zur Behandlung von Traumafolgestörungen.

Neben Richtlinienverfahren gibt es auch das Angebot der Psychotherapie nach dem sogenannten Heilpraktikergesetz. Hier besitzen die Therapeut:innen ebenfalls eine Heilerlaubnis, haben jedoch nicht zwangsläufig Psychologie oder Medizin studiert und keine solch langjährige und fundierte Ausbildung wie Psychotherapeut:innen nach den Richtlinienverfahren. Einige Personen, die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz anbieten, haben sich auf Betroffene von Traumafolgestörungen spezialisiert und zahlreiche Fortbildungen in diesem Themenfeld absolviert. Sie können daher ebenfalls für Traumatherapie qualifiziert sein. Wichtig ist, dass Betroffene und Unterstützer:innen die Schwerpunkte und abgeschlossenen Fortbildungen der jeweiligen Therapeut:innen in den Blick nehmen. Nur so können sie abschätzen, ob deren Qualifikationen ausreichen für die Behandlung von gravierenden Belastungen und Symptomen, die sehr häufig mit organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt einhergehen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Psychotherapien nach dem Heilpraktikergesetzt in der Regel nicht. Es kann jedoch alternative Möglichkeiten zur Kostenübernahme geben, wie beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen über den „Fonds sexueller Missbrauch“. Darüber wird im Einzelfall entschieden, wenn die Betroffenen einen entsprechenden Antrag stellen und der:die Heilpraktiker:in über bestimmte berufliche Qualifikation verfügt.

Der folgende Text zu „Schritten in die Psychotherapie“ bezieht sich ausschließlich auf die Richtlinienverfahren.