Skip to main content
Hilfe-Telefon berta 0800 30 50 750
Kostenlose Beratung bei organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt

Therapieantrag

Wenn sich Klient:in und Psychotherapeut:in einig sind, dass sowohl das therapeutische Verfahren als auch die „Chemie“ zwischen beiden Personen passend sind, kann im Anschluss an die probatorischen Sitzungen eine Kostenübernahme der Psychotherapie durch die Krankenkasse beantragt werden. Die Diagnose einer psychischen Erkrankung und der Konsiliarbericht sind wichtig für diesen Antrag. Beides wird an die Krankenkasse geschickt. Je nach beantragtem Stundenkontingent kann es erforderlich sein, dass der:die Psychotherapeut:in zusätzlich einen ausführlichen Bericht schreibt. Dieser enthält Informationen über mögliche Ursachen der psychischen Erkrankung sowie die Ziele der angestrebten Therapie und Methoden, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Der Bericht wird ohne Angabe von persönlichen Daten in einem verschlossenen Umschlag über die Krankenkasse an eine:n Gutachter:in weitergeleitet. Die Gutachter:innen können somit keine Person identifizieren. Es kann vorkommen, dass die Krankenkasse zunächst nicht das volle Maß der beantragten Therapiestunden bewilligt. In der Regel gibt es jedoch die Möglichkeit, im Verlauf der Therapie eine Verlängerung zu beantragen.