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Kostenlose Beratung bei organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt

Allgemeine kriminalistische Maßnahmen

Auch kriminalistische Maßnahmen können hilfreich sein und zum Schutz von Betroffenen beitragen. Wichtig ist, dass sie vorab gut darüber informiert sind und wissen, was im Verlauf der Ermittlungen und eines Prozesses auf sie zukommen könnte. Umfassende Informationen und vertrauliche Beratungsmöglichkeiten vor einer Anzeigeerstattung bieten beispielsweise Beratungsstellen für Betroffenenschutz und -hilfe, psychosoziale Prozessbegleiter:innen oder erfahrene juristische Fachkräfte, die sich auf den Bereich Opferschutz spezialisiert haben.

Eine bekannte Anlaufstelle ist der Verein „Weißer Ring“. Zu den Hilfemöglichkeiten dieses Vereins zählen unter anderem die Begleitung zu Terminen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Darüber hinaus bietet der Verein finanzielle Unterstützung bei tatbedingten Notlagen an. Generell sollte vor der Inanspruchnahme von Beratungs- und Begleitungsmöglichkeiten in Erfahrung gebracht werden, ob die jeweilige Stelle und Person über ausreichend Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der organisierten sexualisierten und rituellen Gewalt verfügt. Wichtig ist, auch die potenziellen Gefahren, die als Reaktion auf eine Anzeigeerstattung durch Tatpersonen-Gruppen auftreten können, zu kennen und in der Beratung zu berücksichtigen. Nur so haben Betroffene die Möglichkeit, eine fundierte und wohlüberlegte Entscheidung zu treffen.

Wird die Ermittlung aufgenommen, so umfasst der Prozess im besten Fall eine lückenlose Dokumentation, eine Aufarbeitung lebensgeschichtlicher Daten und Dokumente sowie unvoreingenommene Vernehmungen, in denen sich die Beamt:innen genügend Zeit nehmen. Wichtig ist, dass frühzeitig rechtsmedizinische Untersuchungen, kriminaltechnische Überprüfungen sowie gezielte Überwachungs- und Schutzmaßnahmen zum Einsatz kommen und aussagepsychologische Sachverständige eingebunden werden.