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Kostenlose Beratung bei organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt

Gerichtsmedizinische Untersuchung

In vielen Kliniken und Gewaltschutzambulanzen in Deutschland gibt es die Möglichkeit, Verletzungen und Spuren nach einer (sexuellen) Gewalttat rechtsmedizinisch und vertraulich dokumentieren zu lassen. Diese Dokumentation kann unabhängig davon stattfinden, ob und wann man eine Strafanzeige erstatten möchte. In rechtsmedizinischen Einrichtungen können beispielsweise Abstriche, Urin- und Blutproben anonym archiviert werden. In einigen Bundesländern stehen diese Untersuchungen nur Betroffenen von häuslicher Gewalt zur Verfügung. Dennoch wird auch dort angeboten, die Proben der von anderen Ärzt:innen durchgeführten Untersuchungen zu archivieren. Viele beweiskräftige Spuren können nur innerhalb eines kurzen Zeitraums rechtsmedizinisch festgestellt werden. Beispielsweise lassen sich DNA-Spuren nur innerhalb von 72 Stunden sichern. Die rechtsmedizinische Dokumentation ist gerichtsfest, falls man sich für eine spätere Anzeige entscheidet. Somit gilt die Dokumentation vor Gericht als Beweis. Die Betroffenen entscheiden jedoch selbst, was mit der Dokumentation passiert. Mittlerweile gibt es in vielen deutschen Städten rechtsmedizinische Einrichtungen, allerdings mit regionalen Unterschieden, was das Angebot der Beweissicherung betrifft. Einen Einblick in den Ablauf einer Spurensicherung kann unter https://staerker-als-gewalt.de/handeln/betroffene/anonyme-spurensicherung nachgelesen werden.

Unterstützende Fachpersonen sollten genau dokumentieren, was sie wahrgenommen haben, zum Beispiel: Was hat die betroffene Person wann über den Übergriff berichtet und gab es sichtbare Verletzungen? Auch die betroffenen Personen selbst sollten relevante Informationen zu Tatpersonen und -hergängen so gut wie möglich dokumentieren und an einem geeigneten Ort hinterlegen, wie zum Beispiel anhand eines Schutzbriefes.