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Schutzbriefe

Manchmal kann es hilfreich sein, dass betroffene Personen und Helfende einen Schutzbrief hinterlegen, der das vorhandene Wissen zu Tatpersonen und -hergängen dokumentiert. Dies sollte an mindestens einem sicheren Ort erfolgen, zum Beispiel in einem Notariat. Wenn der betroffenen Person etwas zustößt, wird das Dokument geöffnet und die nötigen juristischen und Ermittlungsschritte eingeleitet. Damit dies erfolgen kann, muss der Ablauf zuvor mit einer ins Vertrauen gezogenen Person und/oder juristischen Fachperson abgestimmt sein. Erfahrungsgemäß braucht es für die betroffenen Personen im Vorfeld gute und umfassende therapeutische Arbeit, damit diese den Mut finden, Namen und Orte zu benennen oder aufzuschreiben. Sie müssen innere Verbote überwinden und Ängste aushalten. Von einigen Betroffenen wird die Formulierung eines Schutzbriefes als eine gute, unterstützende Erfahrung erlebt.

„Wir haben schon vor Jahren einen Schutzbrief bei unserer Anwältin, die uns jetzt schon lange in allen Lebenslagen kompetent vertritt, hinterlegt und das wirkt offenbar, denn seither – wir haben es kommuniziert – haben wir Ruhe, außer ein paar Anrufen bei der Anwältin ist nix mehr passiert und die kann darauf gut reagieren, sie sagt, zur Not auch mit einer Verfügung.“

Zitat einer Betroffenen: Anonym, Mailliste Pauline Frei