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Kostenlose Beratung bei organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt

Wenn Kinder oder Jugendliche ihre sexualisierten Gewalterfahrungen offenbaren

Wenn sich Kinder oder Jugendliche einer erwachsenen Person offen mitteilen, dann weil sie dieser Person vertrauen. Viele Menschen sind sehr unsicher, wie sie damit umgehen und Gespräche mit den Kindern oder Jugendlichen am besten führen sollten. Zudem können verbale Hinweise Betroffener auch sehr unvermittelt aufkommen: Helfende werden plötzlich und in den meisten Fällen unerwartet mit dem Thema konfrontiert und müssen spontan darauf reagieren. Umso wichtiger sind Hinweise, wie Gespräche gelingen können, was im Vordergrund stehen sollte und welcher Rahmen dafür geeignet ist.  

Wichtig ist, betroffenen Kindern und Jugendlichen aufmerksam zuzuhören und sie mit ausreichend Zeit und Ruhe von ihren Erfahrungen berichten zu lassen: So detailliert oder zurückhaltend, wie es ihr Bedürfnis ist. Das heißt: Die zuhörende Person sollte von genauerem Nachfragen zu Missbrauchsdetails zunächst absehen und sich eher auf die jetzige Situation konzentrieren. Allerdings ist es wichtig, herauszufinden, ob die Gewalt beendet oder das Kind, beziehungsweise die:der Jugendliche, aktuell noch von sexualisierter Gewalt betroffen ist. Das hat Auswirkungen auf die Planung nachfolgender Interventionen. 

Unabhängig davon ist es als zuhörende Person wichtig, eine zugewandte Haltung einzunehmen und dem Kind oder der:dem Jugendlichen zu signalisieren, dass es richtig ist, über das Erlebte zu sprechen und dass er:sie darin ernstgenommen wird. Starke emotionale Reaktionen oder moralische Bewertungen sollten hingegen vermieden werden, da dies die betroffene Person überfordern kann. Vielmehr ist wichtig, verständnisvoll zu reagieren, Unterstützung im Rahmen der persönlichen und gegebenenfalls institutionellen Möglichkeiten anzubieten und ein Gefühl von Sicherheit zu vermitteln.

Mit der Aufnahme von Körperkontakt sollten sich erwachsene Ansprechpersonen generell zurückhalten, auch bei starker Emotionalität der betroffenen Kinder oder Jugendlichen. Auch eine wohlwollend gemeinte Umarmung zum Trost kann betroffene Kinder und Jugendliche überfordern.

Um die Vertrauensbeziehung nicht zu gefährden, ist es wichtig, dass helfende Personen keine Versprechungen machen, die sie nicht sicher einhalten können, oder die Unwahrheit sagen. Dazu gehört auch, dass Helfende die betroffenen Kinder und Jugendlichen altersangemessen und gegebenenfalls unter Beachtung rechtlicher Vorgaben über weitere Schritte informieren.

Nach verbalen Hinweisen oder der Offenbarung eines Kindes oder Jugendlichen sollte die helfende Person sehr bedacht überlegen, welche Schritte zur weiteren Abklärung der Vermutung oder zum unmittelbaren Schutz der betroffenen Person eingeleitet werden müssen. Hierbei können Fachberatungsstellen unterstützen, die auf das Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen spezialisiert sind. Wichtig ist dabei, dass Helfende sowohl verbale Hinweise als auch konkrete Schilderungen betroffener Kinder und Jugendlicher sowie sämtliche weitere Schritte sorgfältig, sachlich und mit den jeweiligen Daten versehen dokumentieren.