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Sexueller Kindesmissbrauch

„Sexueller Kindesmissbrauch“ bedeutet nach der Definition der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM):

„Jede sexuelle Handlung, die an, mit oder vor Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können“ (1).

Bei unter 14-Jährigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie sexuellen Handlungen mit Erwachsenen nicht zustimmen können. Sie sind immer als „sexueller Kindesmissbrauch“ zu werten. Sämtliche Definitionen, die uns vorliegen, beziehen sich sowohl auf sexuelle Handlungen mit als auch ohne Körperkontakt. Sexuelle Handlungen ohne Körperkontakt sind zum Beispiel das Anfertigen von Missbrauchsabbildungen oder das Masturbieren vor einem Kind oder einer jugendlichen Person. Von zentraler Bedeutung ist zudem immer, dass die Tatpersonen ein Alters-, Reife- oder Machtgefälle ausnutzen, um sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auszuüben.