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Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)

Traumatische Ereignisse können bei betroffenen Personen verschiedene psychische Symptome hervorrufen. Viele Betroffene stehen unter andauerndem Stress und Anspannung (Hyperarousal), leiden unter ungewollten, belastenden und oft sehr erlebensnahen Wiedererinnerungen (sogenannte Intrusionen und Flashbacks) und versuchen Gedanken an das Geschehene zu vermeiden (3). In vielen Fällen verschwinden die Symptome nach einiger Zeit. Passiert dies nicht, spricht man von einer PTBS. Hierbei spielt das Auftreten von Dissoziation eine wichtige Rolle. Dissoziation kann in der traumatischen Situation hilfreich sein, da das Erleben der Situation durch eine erhöhte Aktivität des Stress-Systems von der bewussten Wahrnehmung abgespalten wird. Gleichzeitig erschwert Dissoziation die psychische Verarbeitung des Ereignisses. Sinneseindrücke, wie zum Beispiel Bilder, Gerüche oder Schmerzen, werden in diesem Fall nicht zusammenhängend in das sogenannte explizite Gedächtnis integriert, sondern von der betroffenen Person als zusammenhanglose Sinneseindrücke im sogenannten impliziten Gedächtnis abgespeichert. Bildhaft gesprochen bleiben die Erinnerungen also – wie bei einem unfertigen Puzzle – einzelne, unzusammenhängende Teile. Diese im impliziten Gedächtnis gespeicherten Erinnerungsfragmente können Einfluss auf das Erleben und Verhalten der betroffenen Person haben, ohne dabei in das explizite Bewusstsein zu treten (4) – also ohne, dass die betroffenen Personen merken, dass sie von diesen Erinnerungsfragmenten weiterhin beeinflusst werden. So können die Fragmente im impliziten Gedächtnis beispielsweise durch Trigger erneut aktiviert werden. Trigger sind innere und äußere Auslösereize wie Bilder, Gedanken oder Sinneseindrücke, welche die Betroffenen unwillkürlich an die zurückliegenden Geschehnisse erinnern. Es kann dabei zu einem emotionalen Wiedererleben der traumatischen Situation kommen. Die Betroffenen haben einen sogenannten Flashback (5,6) – eine Nachhallerinnerung. Flashbacks können ausgesprochen belastend sein. Betroffene können im Moment des Flashbacks nicht zwischen dem Hier und Jetzt und dem Vergangenen unterscheiden. Gleichzeitig verhindert die dissoziative Barriere das aktive Abrufen von Erinnerungen an die Gewaltsituation oft für lange Zeit, sodass diese außerhalb des bewussten Erinnerungsvermögens bleiben (7,8). Dadurch entsteht eine häufig schwer nachvollziehbare Kombination von Übererinnern (Intrusion) und Nichterinnern (Dissoziation).