Hilfeleistungen durch das Ergänzende Hilfesystem und das Opferentschädigungsgesetz
Für Betroffene von sexualisierter Gewalt gibt es die Möglichkeit,Anerkennungs- und Entschädigungsleistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem (EHS) / Fonds Sexueller Missbrauch oder nach dem Opferentschädigungsgesetz zu beantragen. Die Voraussetzungen, Antrags- und Bewilligungsverfahren unterscheiden sich – ebenso wie die zu beantragenden Leistungen. Der folgende Text gibt einen Überblick und zeigt auf, wo weitergehende Informationen zu finden sind.