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Kostenlose Beratung bei organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt

Recht

Hilfeleistungen durch das Ergänzende Hilfesystem und das Opferentschädigungsgesetz

Für Betroffene von sexualisierter Gewalt gibt es die Möglichkeit,Anerkennungs- und Entschädigungsleistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem (EHS) / Fonds Sexueller Missbrauch oder nach dem Opferentschädigungsgesetz zu beantragen. Die Voraussetzungen, Antrags- und Bewilligungsverfahren unterscheiden sich – ebenso wie die zu beantragenden Leistungen. Der folgende Text gibt einen Überblick und zeigt auf, wo weitergehende Informationen zu finden sind.

Rechtliche Aspekte im Kontext von organisierter und ritueller Gewalt

Personen, die von sexualisierter Gewalt in organisierten und rituellen Strukturen betroffen sind, haben in der Regel eine Reihe von rechtlich relevanten Fragen. Der folgende Text greift die wichtigsten Fragen auf und erläutert diese kurz im Sinne einer ersten Orientierung. Er ersetzt keine juristische Beratung. Betroffene sollten im konkreten Fall eine juristische Beratung und Vertretung hinzuziehen, etwa durch fachlich und persönlich geeignete Rechtsanwält:innen.